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BGH, 12.07.1956 - VI ZB 16/56 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1562
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 05.12.1925 - V B. 29/25
Nebenintervention; Urteilszustellung
Auszug aus BGH, 12.07.1956 - VI ZB 16/56
Ist ein Urteil ganz oder teilweise zu Ungunsten der von einem Streitgehilfen unterstützten Hauptpartei ergangen, so ist der Streitgehilfe nicht befugt, durch Urteilszustellung die Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen (Bestätigung von RGZ 112, 164).Der Senat tritt der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 112, 164) bei, daß dem Streitgehilfen eine Urteilszustellung nicht zukommt, wenn die von ihm unterstützte Partei ganz oder auch nur teilweise unterlegen ist.
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit erfordern vielmehr, daß sich die Befugnis des Streitgehilfen zur Urteilszustellung nach allgemeinen Grundsätzen richtet, wie sie das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 112, 164 zutreffend aufgestellt hat.
- BGH, 20.12.1965 - VIII ZR 79/65 Das ist in Rechtsprechung und Schrifttum unbestritten (BGH Beschl. v. 12.7 VI ZB 16/56 = …